Bad Wünnenberg ist eine Kleinstadt und Kneippkurort in Nordrhein-Westfalen, die im Süden von Ostwestfalen-Lippe im Bürener Land liegt und zum Kreis Paderborn gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.202 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33181
Vorwahlen
02953, 02957
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Wünnenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wünnenberg plant die Erweiterung des bestehenden Industriegebiets des Logistikzentrums Haaren durch den Bebauungsplan Nr. 19 „Piepenberg“. Das neue Gewerbegebiet soll etwa 14 Hektar westlich der Straße Piepenberg und nördlich der Bürener Straße umfassen. Dies geschieht aufgrund der hohen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das Planverfahren wird im Vollverfahren durchgeführt, parallel zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes. Eine Umweltprüfung und artenschutzrechtliche Prüfungen sind vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 19. Oktober und 20. November 2023 statt.
Der Regionalplan OWL – Entwurf 2023 unterstützt die Darstellung des Plangebietes als „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit regionaler Bedeutung. Die Straße Piepenberg soll weiter Richtung Norden ausgebaut werden, und bestehende Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „GI Logistikzentrum Haaren“ werden entsprechend angepasst.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.